Praxis für Psychotherapie
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Ablauf und Kostenabrechnung einer Psychotherapie

 

Eine Einzeltherapie beginnt mit einer sog. Probatorischen Sitzung. Dies ist ein 50minütiges Erstgespräch, das zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Festlegen der weiteren Vorgehensweise dient. An das Erstgespräch schließen sich in der Regel bis zu drei weitere vorbereitende (probatorische) Gesprächseinheiten an, in denen die zugrundeliegende Indikation herausgearbeitet und besser verstanden wird. Im Anschluss kann ein Antrag auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse gestellt werden.

 

Die Therapie erfolgt in wöchentlichen Einzelsitzungen in meiner Praxis in Langenau. Bei einer Kurzzeit-Therapie sind 24 Sitzungen vorgesehen, eine Langzeit-Therapie erstreckt sich auf 60 bis 80 Sitzungen. Die wöchentlichen Sitzungen werden terminlich fest vereinbart und dauern jeweils 50 Minuten. Wie bei jeder ärztlichen Behandlung unterliegen Ihre persönlichen Daten sowie alle Inhalte der Gespräche der Schweigepflicht.

 

Als Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag bin ich zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Kassen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechtigt. Für den Patienten ist dabei i.d.R. kein Eigenanteil zu tragen. Private Krankenkassen haben unterschiedliche und z.T. individuelle Regeln für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen. Für Privatpatienten ist es daher ratsam, sich zunächst bei ihrer Krankenkasse über diese Bedingungen zu informieren.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dipl.-Psych. Ulrike Edrich
Psychologische Psycho-therapeutin
- Verhaltenstherapie -

Karlstraße 45
89129 Langenau

Telefon: 07345 / 9295199